Die Drückjagdsaison hat begonnen
Vielerorts beginnen jetzt die Drückjagden !
Da Corona noch immer aktuell ist, geht es auch bei den Gesellschaftsjagden nicht ganz ohne Regeln. Die wichtigsten für Euch im Überblick:
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich (Gesellschaftsjagden inkl.) sind grundsätzlich während der gesamten Dauer die aktuellen Verordnungen des Landes in Bezug auf Abstands- und Hygieneregeln zu beachten
- Kann der Mindestabstand (1,50 Metern) nicht eingehalten werden (Anmeldung, Besetzung der Stände, Wildbergung) sind FFP2-Masken oder medizinische Masken gemäß § 4 der 3. SARS-CoV-2-UmgV zu tragen
- Veranstalter ist verpflichtet die Kontaktnachverfolgung aller teilnehmenden Personen sicher zu stellen und zu dokumentieren
- Der Aufenthalt der Teilnehmenden ist so zu steuern, dass die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gewährleistet ist
- Die aufgeführten Maßnahmen wurden auf Grundlage der 3. SARS-CoV-2-UmgV vom 15.09.2021 erstellt und gelten vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens bzw. der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes Brandenburg
- Aufgrund der dynamischen Pandemie-Entwicklung sind Veranstalter (Jagdleiter) verpflichtet, sich vor Beginn über die aktuellen Regelungen zu informieren und entsprechend umzusetzen
Link zum Corona-Merkblatt der OJB: https://www.ljv-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/10/Merkblatt-Gesellschaftsjagden_2021.pdf
Wenn Ihr als Veranstalter einer Jagd noch Treiber sucht, nutzt bitte dieses Portal !
Weidmannsheil Euch allen !